PRIVATER KAUFVERTRAG EINER WOHNUNG


Siscar

Pda. Pla de Terol, 44

03520 Polop

ALICANTE



Zwischen dem Unternehmen Siscar, vetreten durch seinen Angestellten Federico Gallardón Aznar, und Herrn Aníbal Sefín Lojera, verheiratet mit Frau Luisa María Casas Felguera, beide wohnhaft in Calle del Comendador Saldaña, zweiter Stock rechts in Alcoy (Alicante), ausgewiesen durch die Personalausweise mit den Nummern 34237498 und 34798341, beide im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte, wird folgender

 

MIETVERTRAG

 

geschlossen:

Durch den Angestellten von Siscar wird bestätigt, dass sich die Immobilie in der Calle Augusto Bebeliano 236, Alicante im Besitz des Unternehmens befindet. Herr Aníbal Sefín Lojera kennt die Konstruktionspläne und das Grundbuch der o.g. Wohnung. Beide Vertragspartner unterzeichnen diesen Kaufvertrag der dritten Wohnung im dritten Stock zu den folgenden

 

BEDINGUNGEN

 

Erstens: Die im vorherigen Abschnitt benannte Immobilie wird an Herrn Aníbal Sefín Lojera zum Preis von Euro 255.000 (zweihundertfünfundfünfizigtausend) verkauft.

Zweitens: Siscar bestätigt, dass die genannte Immobilie mit einer Hypothek von Euro 180.000 (einhundertachtzigtausend) bei der Bank Banco Mexicano-Asturiano belegt ist, die der Käufer zu begleichen hat und die vom Kaufpreis abgezogen wird. Alle weiteren mit der Hypothek in Verbindung stehenden Kosten sind ebenfalls vom Käufer zu begleichen.

Drittens: Der Kaufpreis ist in folgenden Unterteilungen zu zahlen.

Bei Unterzeichnung des Mietvertrages: Euro 50.000 (fünfzigtausend)

 

Hypothek der Bank Banco Mexicano-Asturiano: Euro 180.000 (einhundertachtigtausend)

 

Kredit von Siscar über zwei Jahre: 25.000 (fünfundzwanzigtausend)

 

 

Viertens: Alle Maßnahmen zum Erhalt des Immobilie liegen ab dem 23.Oktober 2017 beim Käufer.

Fünftens: Die Betriebskosten für die Wohnung von Seiten der Verwaltung fallen am dem unter viertes angezeigten Datum dem Käufer zu Lasten.

Sechstens: Die entgültige Überschreibung der Immobilie findet statt, wenn der Käufer alle fälligen Beträge an Siscar überwiesen hat. Der Käufer kann den Notar bestimmen. Die Überschreibung der Imobilie kann auf jede vom Käufer gewählte Person erfolgen, jedoch unter der Bedingung, dass Siscar zuvor deren Solvenz hat prüfen können.

Siebtens: Im Falle des Ausbleibens einer der unter drittens genannten Zahlungen gibt dem Verkäufer das Recht, diesen Vetrag für ungültig zu erklären. In diesem Falle verliert der Käufer das Recht auf die Immobilie und alle bisher geleisteten Zahlungen werden nicht rückerstattet. Ebenso hat der Käufer dem Verkäufer eine Entschädigung zu zahlen. Unter dem Ausbleiben einer Zahlung wird ein Verstoß gegen jegliche in diesem Vertrag festgesetze Vetragsbedingung verstanden, mit notarieler Unterstützung und nach den im Privatrecht festgesetzen Bedingungen.

Achtens: Alle in diesem Vetrag und dem später folgenden Kaufvertrag festgesetzen Kosten sind in Anlehnung an das Gesetz zu erheben.

Neuntens: Der Käufer hat die von der Gemeinde festgesetzen Bedingungen beim Kauf einer Wohnung zu akzeptieren.

 

Beide Vetragspartner unterzeichen diesen Vetrag in absoluter Übereinstimmung.

 

 

 

Käufer Verkäufer

Aníbal Sefín Lojera i.A. Federico Gallardón Aznar

 

 

Alicante, den 23. Juli 2017

 

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